Derzeit kann ich aufgrund Weiterbildungsmaßnahmen an der Universität Innsbruck keine Patient:innen betreuen.

Ich bitte vielmals um Verständnis.

(Stand 16.01.2024)

Therapeutisches Angebot

Als Logopäde arbeite ich sein 10 Jahren im neurologisch-geriatrischen Bereich.

 

Ich biete grundsätzlich therapeutische Unterstützung bei folgenden Schwierigkeiten an (Auszug):

  • erworbene Sprach- und Sprechstörungen nach Schlaganfall (z.B Aphasien, Dysarthrien, Sprechapraxien)
  • Kommunikationsstörungen bei neuro-degenerativen Erkrankungen (z.B. kognitive Kommunikationsstörungen bei Demenzen)
  • erworbene Schluckstörungen und Störungen der Nahrungsaufnahme (regredient oder progredient)
  • Schluck- und Atemschwierigkeiten bei Trachealkanülen
  • komplexe orofaziale Bewegungsstörungen im Rahmen schwerer neurologisch-neurochirurgischer Erkrankungen mit Störungen des Bewusstseins (z.B. persistierend Vegetative Zustände mit / ohne Remission)
  • zentrale und periphere Lähmungen der motorischen und sensorischen Innervation (z.B. Fazialis- oder Trigeminusparesen)

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Ambulante Logopädie in Innsbruck und Umgebung

 

Ich betreue Patientinnen und Patienten im Rahmen von ambulanten neurologischen Rehabilitationsleistungen im Raum Innsbruck und Umgebung.

 

Als Vertragslogopäde der Österreichischen Gesundheitskassa (Ambulante Neurologische Rehabilitation) haben Versicherte und deren anspruchsberechtige Angehörige bei neurologischen Indikationen Anspruch auf Kostenübernahme.

 

Schreiben Sie mir


Der Weg zur logopädischen Therapie

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie

  • Eine ärztliche Verordnung eines Facharztes / einer Fachärztin für Neurologie, einer neurologischen Ambulanz, der neurologischen Abteilung des Landeskrankenhauses Hochzirl, der neurologischen Abteilung des Rehabilitationszentrums Münster oder der neurologischen Klinik bzw. klinischen Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen (HSS) des Landeskrankenhauses Innsbruck
  • Die Verordnung ist vor Behandlungsbeginn der ÖGK zur Anspruchsprüfung und Bewilliguung vorzulegen.
  • Die Verordnung muss eine passende Diagnose (neurologische Ätiologien) enthalten.
  • Ein Entlassbericht inkl therapeutischem Bericht sind vorteilhaft.